Wichtig! Bitte lesen Sie vor Installation dieser Software (nachfolgend Add-On genannt) diese Lizenzbedingungen aufmerksam durch. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (kurz "EULA" = End User License Agreement) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der Donaubauer Aktiengesellschaft für das Ihnen gelieferte Add-On. Durch die Installation und Verwendung dieser Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Vertrages einverstanden. Sollten Sie mit den Bedingungen dieses Vertrages oder Teilen hiervon nicht einverstanden sein, dann brechen Sie die Installation hier ab. 1. Software-Lizenz Das dieser Lizenzvereinbarung beigefügte Add-On darf nur verwendet werden, wenn der Kunde über eine gültige Lizenz für dieses Add-On verfügt. Das Add-On ist Eigentum der Firma Donaubauer Aktiengesellschaft und ist urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt mit dem Kauf der Lizenz das Recht, dieses Add-on zu nutzen. Er erwirbt keinerlei Rechte an diesem Add-On selbst oder an der Donaubauer Aktiengesellschaft. Es ist nicht gestattet, Kennzeichnungen des Add-On's zu entfernen oder zu modifizieren, sowie das Add-On zurück zu entwickeln (Reverse Engineering) zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Add-On zu verleihen, zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, weiter zu verkaufen oder gegen einen Gegenwert zu übertragen. Mit dem Erwerb dieses Add-On's ist der Kunde berechtigt, eine Kopie des Produktes für eine CRM-Organisation zu installieren, zu verwenden und das Add-On für eine lizensierte Anzahl von CRM-Usern dieser Organisation zur Verfügung zu stellen. Die technischen Voraussetzungen für eine fehlerfreie Installation der einzelnen Bestandteile des Add-On's entnehmen Sie bitte der entsprechenden Dokumentation. 2. Kostenlose Test- und zeitlich begrenzte Versionen Die kostenlosen Demo- und Testversionen werden ohne Garantie und Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Installation und Nutzung erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei zeitlich begrenzten Versionen wird die Software nach Zeitablauf automatisch deaktiviert und funktionsunfähig. Sie haben keinen Anspruch auf Bezug von Funktions-Updates für das Produkt, es sei denn, Ihre Nutzungslizenz für die Testversion wird verlängert. Es wird empfohlen, das Add-On im System zu deinstallieren. 3. Softwarepflege (Software Assurance) Durch den Abschluss eines Softwarepflegevertrages stellt die Donaubauer AG dem Kunden während der Laufzeit dieses Softwarepflegevertrages alle Softwareupgrades zu dem vom Kunden lizensierten Add-On kostenfrei zur Verfügung. Am Ende der Laufzeit des Softwarepflegevertrages kann der Softwarepflegevertrag jeweils wieder für eine bestimmte Laufzeit kostenpflichtig erneuert werden. Wird der Softwarepflegevertrag am jeweiligen Laufzeitende nicht erneuert, so endet dieser, kann nicht wieder verlängert werden und für nachfolgende Softwareupgrades ist eine Neulizensierung des Add-On's notwendig. Der Gegenstand des Softwarepflegevertrages ist dabei nur die Bereitstellung von Produktupgrades, nicht aber Installation, Konfiguration oder Erstellung von Inhalten im Add-On. 4. Upgrades und Updates Ein Produkt, das als Upgrade oder Update dieses Add-On's gekennzeichnet ist, kann nur erworben und genutzt werden, wenn Sie die Lizenz für das Add-On bereits besitzen und diese verwenden dürfen. Jedes Upgrade und Update ist kostenpflichtig zur Lizenz für das Add-On zu erwerben, ausgeschlossen, es wurde die entsprechende Softwarepflege (siehe Punkt 3.) erworben. 5. Datenverlust Der Kunde selbst muss sicherstellen, dass alle Datenbestände seiner Softwarelösungen in regelmäßigen Abständen gesichert und archiviert werden. Eine Haftung bei Datenverlust, gleich welcher Art, wird von der Donaubauer Aktiengesellschaft ausgeschlossen. 6. Datenschutz Das Add-On verarbeitet die vom Kunden erhobenen Daten. Dabei ist der Kunde alleiniger Verantwortlicher und für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich. Die Verarbeitung erfolgt in dem das Add-On die gewünschten Daten vom angegebenen Quellsystem in das angegebene Zielsystem überträgt. Der Kunde versichert entsprechende Zugriffsrechte und die Erlaubnis für den Transfer zu besitzen. Für die Datensicherheit ist der Kunde im Quell- wie auch im Zielsystem verantwortlich. Für die Ausstellung einer gültigen Lizenz ist es erforderlich Daten zu speichern. Damit die Lizenz eindeutig zugeordnet werden kann werden E-Mail, Organisationsname sowie Organisations-ID, Anzahl der lizenzierten User, Laufzeit der Software Assurance bzw. die Laufzeit des Abonnements, Version des eingesetzten Add-Ons und Zeitpunkt der Lizenzanfrage gespeichert. 7. Eingeschränkte Gewährleistung und Haftungsausschluss Die Donaubauer Aktiengesellschaft stellt dem Kunden das Add-On zur Nutzung zur Verfügung. Die Freiheit von Fehlern und die unterbrechungsfreie Funktion werden Ihnen nicht zugesichert. Die Donaubauer Aktiengesellschaft schließt jegliche Gewährleistungen und Zusicherungen, sowohl ausdrücklicher, stillschweigender oder anderer Natur, aus. Für alle Schäden, die dem Kunden aus welchen Gründen auch immer entstehen, ist unter allen Bestimmungen dieses Vertrages und dem Kunden ausschließlicher Anspruch, die gesamte Haftung der Donaubauer Aktiengesellschaft auf den vom Kunden bezahlten Kaufpreis für das Add-On beschränkt. Die beschränkte Gewährleistung und der Haftungsausschluss, die Gewährleistungsrechte und die eingeschränkte Haftung stellen grundlegende Bedingungen des Vertrags zwischen der Donaubauer Aktiengesellschaft und dem Kunden dar. Ohne diese Einschränkungen wäre es nicht möglich, das Add-On wirtschaftlich sinnvoll anzubieten. 8. Salvatorische Klausel Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären. Version 1.5 vom 25.05.2018